Kostenübernahme / Kostenerstattung

Einige Kostenträger der gesetzlichen, sowie privaten Krankenversicherer erstatten die durch unsere Praxis erstellte Rechnung teilweise oder ganz.

Bitte erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrem Versicherer, welchen Anteil in Form einer Einzelfallentscheidung, Bonus oder allgemeine / besondere Leistung erstattetet wird.

Sollten Sie die Möglichkeit besitzen mit Ihrer Privat-Versicherung oder Ihrer privaten Zusatzversicherung im Sinne der Heilpraktiker-Abrechnung abzurechnen, sind wir berechtigt, die Rechnung entsprechend aufzuschlüsseln. Sie haben die Möglichkeit, sich ebenfalls als Selbstzahler in unserer Fachpraxis vorzustellen.